Dienstanweisung für die internen Lehrer

  1. Die Jnternen Lehrer sind Studienassessoren, die am Unterricht nur bis höchstens 15 Wochenstunden beteiligt sind, dafür aber besondere Aufgaben im Alumnat zu erfüllen haben.
  2. Als Lehrer unterstehen sie den allgemein giltigen Bestimmungen für die Lehrer an den höheren Schulen Preußens. Sie sind vollberechtigte Mitglieder der Synode. Dementsprechend nehmen sie an den Pflichten der Tutel, des Hebdomadariats, der Festreden, der Vertretungen im Unterricht, der Badeführungen teil; doch sind sie von den etwa notwendig werdenden Vertretungen des Hebdomadars am Tage bis 9 Uhr abends befreit.
  3. Jeder der vier Jnternen Lehrer hat die Aufsicht über den Alumnatsflur,
    in dem seine Wohnung liegt, unbeschadet der Oberaufsicht des Hebdmadars und des Rektors, Er ist für die Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Ordnung seines Flurs verantwortlich. Unterstützt von den Jnspektoren, beaufsichtigt er die Schüler seines Flures insbesondere in der Arbeitszeit und steht ihnen auch während ihrer
    Selbstbeschäftigung und Freizeit zur Verfügung. Verstöße gegen die
    Alumnatsordnung, die er nicht selbst beseitigen kann, meldet er dem
    Hebdomadar, nötigenfalls dem Rektor. An zwei Abenden der Woche in
    der kühleren Jahreszeit übernehmen die Jnternen Lehrer die Oberaufsicht über das Fußbaden der Schüler.
  4. Es wird erwartet, daß die Jnternen Lehrer mit dem Hebdomadar, auch mit der Alumnatsschwester, Hand in Hand arbeiten. Der Hebdomadar
    hat die Gesamtaufsicht über das Alumnat und muß für die gleichmäßige Durchführung der für den Gesamcoe':us geltenden Bestimmungen sorgen, ist deshalb auch berechtigt, da, wo er eine Unregelmäßigkeit der Schüler zu beobachten glaubt, unmittelbar einzugreifen; nötigenfalls wird er davon umgehend dem betreffenden Jnternen Lehrer
    Mitteilung machen. Jm allgemeinen ist das Verhältnis des Jnternen Lehrers zum Hebdomadar ungefähr das gleiche, wie das des Fachlehrers einer Klasse zum Klassenleiter, Vorgesetzter der Jnternen Lehrer ist also nicht der Hebdomadar, sondern der Rektor.
  5. An den gemeinsamen Mittags-, Nachmittags- und Abendmahlzeiten der
    Alumnen beteiligen sich in regelmäßigem Wechsel je zwei Jnterne Lehrer nebst dem Hebdomadar; wollen sie auch die erste Morgenmahlzeit einnehmen, so wird für sie im Coenakel gedeckt. Dabei sorgen sie für gute Tischsitten der Schüler. Für das zweite Frühstück und für alle Mahlzeiten der dienstfreien Jnternen Lehrer steht das sog.Frühstückszimmer zur Verfügung.
  6. Die Aufgabe des Jnternen Lehrers ist aber nicht nur Aufsichtsdienst und Fürsorge für die Ordnung im Alumnat. Wichtiger noch ist ein freier Verkehr vor allem mit den Alumnen seines Flurs, aber auch mit anderen nach eigener Wahl. Auch Sonderaufgaben für das Gesamtalumnat harren der Jnternen Lehrer wie Pflege der Musik, des Literarischen,
    der bildenden Kunst, des Handfertigkeitsunterricht, des Sports, der Kurzschrift u.a.m. Wünschen die Jnternen Lehrer mit den ihnen zustehenden freien Nachmittagen oder Tagen zu tauschen, so ist dem Rektor rechtzeitig Mitteilung zu machen, der den Hebdomadar benachrichtigt.
  7. Die Dienstfreiheit der Jnternen Lehrer ist folgendermaßen geregelt:
    am Montag und Mittwoch nachmittag sind die Jnternen Lehrer des 1. und 3., am Dienstag und Donnerstag die des 2. und 4. Flures dienstfrei, am Freitag diejenigen Jnternen Lehrer, denen durch einen Studientag in der betreffenden Woche ein dienstfreier Nachmittag genommen wurde. Jeder vierte Studientag ist in regelmäßigem Wechsel vollständig dienstfrei. Die Vertretung übernimmt immer der Hebdomadar. An den Sonntagen sind zwei Jnterne Lehrer anwesend, um sich der in der Pforte bleibenden Schüler anzunehmen; in regelmäßigem Wechsel übernimmt es einer von ihnen während der Kirchzeit die am Kirchenbesuch nicht teilnehmenden Schüler zu beaufsichtigen.

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